Mittwoch, 8. April 2009

Aus gegebenem Anlass: Liebe Lehrer....

...es ist soweit: Nach den Amokläufen in Schulen und absoluter Fassungslosigkeit im Lehrsektor können endlich auch mal Juristen Gedenkminuten einlegen und sich fragen, wohin das alles noch führen soll. Bei einem Erbschaftsstreit vor dem Landgericht Landshut hat ein 60jähriger Herr in der Sitzungspause seine Schwägerin erschossen und anschließend sich selbst getötet. Zwei weitere Prozessbeteiligte wurden von Schüssen schwer verletzt. Im Landgericht erfolgt genauso wie in Schulen bisher keine Waffenkontrolle, weil man immerhin noch den meisten Bundesbürgern zutraut, sich nicht völlig abnormal zu verhalten. Dieses Grundvertrauen dürfte dann wohl grundlegend erschüttert worden sein. Schade, dass man den Schützen nicht mehr bestrafen kann - der hat es sich ja mit seinem eigenen Scheiden recht einfach gemacht. Aber das wäre wohl das einzige, was die demnächst vielleicht folgenden Nachahmer abschrecken könnte – schließlich ist die Möglichkeit, einfach die Waffe zu zücken, jetzt in den Köpfen festgefroren und kann jederzeit, wenn es einem Mitbürger mal zu bunt wird im Staate Deutschland, aufgetaut werden: Wenn einem alles auf die Nerven geht, betreibt man einfach mal ein bißchen Selbstjustiz und gibt allen endlich das, was sie verdient haben. Und wenn da ein paar im Weg stehen, die mit der Sache gar nichts zu tun haben, sind wir großzügig im Schussgebrauch – schließlich geht es hier um die persönliche Rache und nicht darum, sich ein gewisses Schamgefühl zu bewahren, welches den normal Denkenden vor derartigen Taten abhalten könnte.


Immerhin eines hat dieser Sachverhalt aber, was den Verdacht des sinnlosen Amoklaufs wohl ausmerzen dürfte: Wir können wahrscheinlich ausnahmsweise mal nicht Resident Evil, Doom oder Counterstrike verantwortlich machen. Deshalb wird der Sachverhalt wohl auch eher stiefmütterlich behandelt werden, und die Medien schnell das Interesse verlieren: Juristen müssen halt damit leben, dass Irre auf sie losgelassen werden.

Ganz ehrlich, man sollte langsam daran denken, den „Schlechterziehungstatbestand“ in das StGB einzufügen: Damit könnte man zumindest Eltern für ihre missratenen Kinder (seien sie 60 oder 14) heranziehen. Deshalb: Liebe Lehrer, Ihr seid keinesfalls allein.

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